Vom Arzt verordnet und von Ihrer Krankenkasse bezahlt
Rehasport auf Verordnung des Arztes – Rehabilitationssport kann und darf von jedem Arzt verordnet werden. Diese Verordnung (Muster 56) nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SBG IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst i.d.R. 50 Übungseinheiten!
Wer kann daran teilnehmen?
Rehabilitationssport kann grundsätzlich bei jeder Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen in Betracht kommen (für chronisch kranke Menschen oder für Menschen, die auf dem Weg sind, chronisch krank zu werden). Er ist auf Art und Schwere und den körperlichen Allgemeinzustand der Betroffenen abgestimmt.
Gerade nach einer postoperativen Reha oder nach krankengymnastischen / physiotherapeutischen Behandlungen stabilisiert der Rehasport durch das weiterführende Training den Behandlungserfolg. Die Erfahrung zeigt, dass durch eine langfristig angelegte und aktiv ausgerichtete Betreuung eine deutliche Verbesserung der Beschwerden zu erzielen ist.
Bewilligung durch die Kostenträger Die Verordnung (Muster 56) muss vom Kostenträger, i.d.R. von Ihrer ges. Krankenkasse, genehmigt werden. Dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein.
Mitgliedschaft im Verein / Grundversorgung Die Grundversorgung / Basiskurs ist beitragsfrei und bedarf keiner Vereinsmitgliedschaft. Der Verein übernimmt für Sie kostenfrei die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.
Start des Rehaprogramms Vor dem Training erfolgt eine Anamnese und ein individueller Check, bei dem alle wichtigen Informationen und Daten für Ihr Training aufgenommen werden. Danach trainieren Sie in Kurs- und Gruppenterminen in Begleitung Ihres Trainers.
Der Einstieg in die einzelnen Kurse ist jederzeit möglich. Gerade nach einer Rehamaßnahme oder krankengymnastischen Behandlung stabilisiert der Rehasport durch das weiterführende Training den Behandlungserfolg.
Ziel des Rehaprogramms Ziel des Rehasportangebotes ist es, Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern, das Selbstbewusstsein aufzubauen und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten.
Dabei soll auch die Verantwortlichkeit für die eigene Gesundheit gestärkt und zu einem lebensbegleitenden Sporttreiben motiviert werden.